mSpy - Rechtliche Vereinbarung
In den meisten Fällen wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat angesehen, wenn Sie Überwachungssoftware auf Mobiltelefonen installieren, für die Sie nicht die Autorität besitzen. In den meisten Fällen ist es erforderlich, die überwachte Person über Ihr Vorhaben zu informieren. Eine Versäumnis darüber resultiert in einer Gesetzesübertretung, wenn Sie die Software auf einem Handy oder anderem Mobilfunkgeräten installieren, über diese Sie keine Befugnis besitzen oder bei dem nicht die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vorliegt.
Wir wollen keine illegale Nutzung der Software unterstützen.
Um die Überwachungssoftware von mSpy zu kaufen und herunterzuladen, müssen Sie den folgenden Bedingungen zustimmen:
- Sie erkennen an und bestätigen, dass Sie der rechtmäßige Besitzer des Telefons oder Mobilfunkgerätes sind, auf dem die Software installiert werden soll oder dass Sie die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Nutzers besitzen, welcher Ihnen die Verfügbarkeit über das Telefon, dessen Inhalte und Nutzung erlaubt.
- Wenn Sie mSpy auf einem Gerät installieren, dass sich nicht in Ihrem rechtmäßigen Besitz befindet, sehen wir uns gezwungen, auf Nachfrage mit den zuständigen Behörden zu kooperieren, egal, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Diese Selbstverpflichtung beinhaltet die Weitergabe von Kundendaten sowie Produkt- und Kauf-orientierte Informationen, im Ganzen oder in Teilen.
- Sie stimmen zu, dass Sie sich umfassend über das geltende Recht erkundigt haben, um sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Handeln keine rechtlichen Grenzen übertreten, sowohl für Ihren Aufenthaltsort als auch für Aufenthaltsorte der überwachten Person. Sie bestätigen, dass Sie unter keinen Umständen eine erwachsene Person ohne deren ausdrückliches Wissen und Einverständnis überwachen.
- Sie stimmen den Bedingungen der Endnutzer-Vereinbarung zu und erkennen an, dass mSpy nicht für entstandene Schäden am Gerät, für Gerichtsverfahren oder andere rechtliche Maßnahmen, die mittelbar oder unmittelbar aus dem Gebrauch oder den Missbrauch der Software resultieren, haftbar gemacht werden kann.